Wohnbedingungen

 

Einzugsbedingungen für die Wohnanlage ist ein Mindestalter von 55 Jahre, oder ab einem Behinderungsgrad von 50 %.

   

Es steht ein schönes möbiliertes Appartement als Gästewohnung für Familienangehörige, Besucher zu günstigen Bedingungen zur Verfügung.