Die Grundleistungen

 

Das Betreute Wohnen umfasst folgende Leistungen:

  • Regelmäßiger Kontakt mit der Betreuungsperson zur Sicherstellung des Wohlbefindens
  • Beratung in persönlichen und sozialen Angelegenheiten
  • Vermittlung von Informationen und sozialen Dienstleistungen
  • Aufbau, Koordination und Pflege von Selbsthilfeaktivitäten, Kontakten und gegenseitigen Unterstützungsleistungen der Bewohner
  • Begegnungs-, Informations- und Bildungsangebote
  • Benutzung der Gemeinschaftsräume
  • Förderung der Integration in die Gemeinde durch entsprechende Aktivitäten
  • Information und Beratung für Angehörige
  • Anschaffungen im Zusammenhang mit dem Betreuungskonzept
  • Bereitstellung des für den Haus-Notruf erforderlichen Gerätes
  • Durch die Betreuungspauschale sind diese Leistungen abgedeckt

Hilfestellungen, die auf unterschiedliche und zusätzliche Bedürfnisse abgestimmt werden können.

 

Die Sonderleistungen

 

 

  • Mahlzeitenbringdienst in die Wohnungen (Essen auf Rädern)
  • Hilfeleistungen im hauswirtschaftlichen und persönlichen Bereich
  • Medizinische Hilfeleistungen aufgrund ärztlicher Anordnung im Rahmen der pflegerischen Dienste (Sozialstation)
  • Nachbarschaftshilfe
  • Vermittlung von Wäsche- und Wohnungsreinigungsservice
  • Aktivierung des Haus-Notruf-Dienstes

Diese Sonderleistungen werden vom jeweiligen Leistungsträger separate in Rechnung gestellt.